Wirtschaftsprüfung

Lindner übernimmt für Sie die gesetzlich vorgeschriebene oder eine freiwillige Jahresabschlussprüfung und liefert Ihnen verlässliche Zahlen zur Bewertung Ihrer Vorhaben.

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Wir ermitteln die Datengrundlage für bessere Geschäftsbeziehungen

Der nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellende Jahresabschluss bildet nicht nur die Bemessungsgrundlage für Ausschüttungen, sondern häufig auch die Basis der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des Unternehmens. Daneben stellt er eine entscheidende Informationsgrundlage für die Partner des Unternehmens dar – wie z.B. Gläubiger, Schuldner, Mitarbeiter, Eigentümer – und soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern.

 

Inhalt der Jahresabschlussprüfung ist die Überprüfung des vom Unternehmen aufgestellten Jahresabschlusses auf die Einhaltung von Gesetzen, Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie auf die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Als Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses wird der uneingeschränkte oder der eingeschränkte Bestätigungsvermerk oder auch der Versagungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erteilt.

Die gesetzliche Prüfungspflicht betrifft nach § 316 HGB mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters. Weitere gesetzliche Prüfungen bestehen z.B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung.

Verbessern Sie Ihren Überblick und nutzen Sie zusätzliche Optimierungschancen

Auch ohne die gesetzliche Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung gibt es einige gute Gründe für eine freiwillige Prüfung: Neben der Möglichkeit, durch die Prüfung mögliche Schwachpunkte im Unternehmen zu lokalisieren und die Unternehmenseffektivität durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu steigern bietet die Prüfung auch ein effektives Kontrollinstrument – wenn z.B. der Jahresabschluss durch einen (Fremd-) Geschäftsführer oder Niederlassungsleiter aufgestellt wurde.

 

Darüber hinaus ermöglicht die freiwillige Jahresabschlussprüfung eine gezielte Verbesserung des Ratings bei Banken.

Auch die freiwillige Jahresabschlussprüfung verlangt ein hohes Maß an Fachwissen und unabhängiger Urteilsfähigkeit.

Unser Prüfungsansatz basiert auf dem umfassenden branchen- und unternehmensspezifischen Verständnis der Geschäftstätigkeit des Mandanten. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung entspricht, was die Qualität und Aussagekraft der Prüfungsergebnisse anbetrifft, einer gesetzlichen Pflichtprüfung.

Lindner liefert Ihnen verlässliche Zahlen für wirtschaftliche Entscheidungen

Wir unterstützen unsere Mandanten mit belegbaren und transparenten Zahlen, wenn z. B. der Unternehmenswert für Verkaufsverhandlungen benötigt wird, ein Rating erstellt werden soll oder der Insolvenzstatus festgestellt werden muss.

 

Grundlage für die gutachterliche Tätigkeit ist eine fundierte Ausbildung, langjährige Berufserfahrung und persönliche Integrität. Bei der gutachterlichen Tätigkeit achten wir streng auf die Einhaltung der beruflichen und persönlichen Unabhängigkeit und erarbeiten unparteiliche Sachverständigengutachten.

Mögliche Anlässe für unsere gutachterliche Tätigkeit:

 

  • Fragen der Rechnungslegung
  • Fragen der(wirtschaftlichen) Auslegung von vertraglichen Bestimmungen
  • Wertermittlung (Unternehmen, Unternehmensbereiche, Assets)
  • Ermittlung angemessener Abfindungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Fragen der Überschuldung (Zeitpunkt des Eintritts, Ausmaß, Ursachen, Beseitigung)

Geprüft und bewertet vom unabhängigen “Peer Review”

Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers ist mit großer Verantwortung und der Verpflichtung zur Unabhängigkeit verbunden. Als unabhängige Prüfungsinstanz gehört er zu den Personen des öffentlichen Vertrauens, denn an der ordnungsgemäßen Überprüfung der veröffentlichten Abschlüsse von Unternehmen haben nicht nur diese Unternehmen selbst, sondern auch Investoren, Gläubiger, Mitarbeiter und andere Unternehmen großes Interesse. Objektivität und ein nachgewiesenes umfangreiches fachliches Know-how sind daher unabdingbare Voraussetzungen.

 

Zur Gewährleistung einheitlicher Qualitätsstandards und zur Schaffung von mehr Transparenz auf diesem Gebiet hat der Gesetzgeber im Jahre 2001 das Wirtschaftsprüfer-Änderungsgesetz (WPOÄG) verabschiedet. Unter anderem wurde dort die Pflicht aller Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften festgeschrieben, sich von einem neutralen Berufskollegen bewerten und das eigene Qualitätssicherungssystem überprüfen zu lassen. Ausgenommen der Verpflichtung zu diesem so genannten Peer Review sind nur Prüfer, die keine gesetzlichen Jahresabschlüsse anbieten.

Zum einen wird die eigene Praxisorganisation und zum anderen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von einzelnen Prüfungsaufträgen bewertet. Bei der Praxisorganisation werden die fachlichen und organisatorischen Gegebenheiten allgemeiner Art unter die Lupe genommen; bei der Überprüfung einzelner Aufträge wird das Verständnis des Prüfers für das wirtschaftliche Umfeld und spezielle Risiken des zu prüfenden Unternehmens und die sachgerechte Ableitung des jeweiligen Prüfungsansatzes festgestellt.

 

Die Teilnahme am Peer Review ist für uns selbstverständlich. Die Kanzlei Lindner hat diese Qualitätsprüfung bereits mehrfach erfolgreich bestanden – und damit die Bestätigung für professionelles Arbeiten und das Funktionieren des hauseigenen Qualitätsmanagementsystems erhalten.

/ Die gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Wir ermitteln die Datengrundlage für bessere Geschäftsbeziehungen

Der nach den gesetzlichen Vorschriften aufzustellende Jahresabschluss bildet nicht nur die Bemessungsgrundlage für Ausschüttungen, sondern häufig auch die Basis der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des Unternehmens. Daneben stellt er eine entscheidende Informationsgrundlage für die Partner des Unternehmens dar – wie z.B. Gläubiger, Schuldner, Mitarbeiter, Eigentümer – und soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern.

 

Inhalt der Jahresabschlussprüfung ist die Überprüfung des vom Unternehmen aufgestellten Jahresabschlusses auf die Einhaltung von Gesetzen, Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie auf die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Als Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses wird der uneingeschränkte oder der eingeschränkte Bestätigungsvermerk oder auch der Versagungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erteilt.

Die gesetzliche Prüfungspflicht betrifft nach § 316 HGB mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters. Weitere gesetzliche Prüfungen bestehen z.B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung.

/ Die freiwillige Jahresabschlussprüfung

Verbessern Sie Ihren Überblick und nutzen Sie zusätzliche Optimierungschancen

Auch ohne die gesetzliche Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung gibt es einige gute Gründe für eine freiwillige Prüfung: Neben der Möglichkeit, durch die Prüfung mögliche Schwachpunkte im Unternehmen zu lokalisieren und die Unternehmenseffektivität durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu steigern bietet die Prüfung auch ein effektives Kontrollinstrument – wenn z.B. der Jahresabschluss durch einen (Fremd-) Geschäftsführer oder Niederlassungsleiter aufgestellt wurde.

 

Darüber hinaus ermöglicht die freiwillige Jahresabschlussprüfung eine gezielte Verbesserung des Ratings bei Banken.

Auch die freiwillige Jahresabschlussprüfung verlangt ein hohes Maß an Fachwissen und unabhängiger Urteilsfähigkeit.

Unser Prüfungsansatz basiert auf dem umfassenden branchen- und unternehmensspezifischen Verständnis der Geschäftstätigkeit des Mandanten. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung entspricht, was die Qualität und Aussagekraft der Prüfungsergebnisse anbetrifft, einer gesetzlichen Pflichtprüfung.

/ Experten-Gutachten

Lindner liefert Ihnen verlässliche Zahlen für wirtschaftliche Entscheidungen

Wir unterstützen unsere Mandanten mit belegbaren und transparenten Zahlen, wenn z. B. der Unternehmenswert für Verkaufsverhandlungen benötigt wird, ein Rating erstellt werden soll oder der Insolvenzstatus festgestellt werden muss.

 

Grundlage für die gutachterliche Tätigkeit ist eine fundierte Ausbildung, langjährige Berufserfahrung und persönliche Integrität. Bei der gutachterlichen Tätigkeit achten wir streng auf die Einhaltung der beruflichen und persönlichen Unabhängigkeit und erarbeiten unparteiliche Sachverständigengutachten.

Mögliche Anlässe für unsere gutachterliche Tätigkeit:

 

  • Fragen der Rechnungslegung
  • Fragen der(wirtschaftlichen) Auslegung von vertraglichen Bestimmungen
  • Wertermittlung (Unternehmen, Unternehmensbereiche, Assets)
  • Ermittlung angemessener Abfindungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Fragen der Überschuldung (Zeitpunkt des Eintritts, Ausmaß, Ursachen, Beseitigung)
/ Lindner bietet höchste Beratungsqualität

Geprüft und bewertet vom unabhängigen “Peer Review”

Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers ist mit großer Verantwortung und der Verpflichtung zur Unabhängigkeit verbunden. Als unabhängige Prüfungsinstanz gehört er zu den Personen des öffentlichen Vertrauens, denn an der ordnungsgemäßen Überprüfung der veröffentlichten Abschlüsse von Unternehmen haben nicht nur diese Unternehmen selbst, sondern auch Investoren, Gläubiger, Mitarbeiter und andere Unternehmen großes Interesse. Objektivität und ein nachgewiesenes umfangreiches fachliches Know-how sind daher unabdingbare Voraussetzungen.

 

Zur Gewährleistung einheitlicher Qualitätsstandards und zur Schaffung von mehr Transparenz auf diesem Gebiet hat der Gesetzgeber im Jahre 2001 das Wirtschaftsprüfer-Änderungsgesetz (WPOÄG) verabschiedet. Unter anderem wurde dort die Pflicht aller Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften festgeschrieben, sich von einem neutralen Berufskollegen bewerten und das eigene Qualitätssicherungssystem überprüfen zu lassen. Ausgenommen der Verpflichtung zu diesem so genannten Peer Review sind nur Prüfer, die keine gesetzlichen Jahresabschlüsse anbieten.

Zum einen wird die eigene Praxisorganisation und zum anderen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von einzelnen Prüfungsaufträgen bewertet. Bei der Praxisorganisation werden die fachlichen und organisatorischen Gegebenheiten allgemeiner Art unter die Lupe genommen; bei der Überprüfung einzelner Aufträge wird das Verständnis des Prüfers für das wirtschaftliche Umfeld und spezielle Risiken des zu prüfenden Unternehmens und die sachgerechte Ableitung des jeweiligen Prüfungsansatzes festgestellt.

 

Die Teilnahme am Peer Review ist für uns selbstverständlich. Die Kanzlei Lindner hat diese Qualitätsprüfung bereits mehrfach erfolgreich bestanden – und damit die Bestätigung für professionelles Arbeiten und das Funktionieren des hauseigenen Qualitätsmanagementsystems erhalten.

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