Steuerberatungsvertrag

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

 

für das mit Ihnen geführte freundliche Gespräch möchte ich mich nochmals herzlich bedanken. Im Verlaufe dieses Gespräches haben Sie mich gebeten, Ihnen ein Angebot zur Steuerberatung zu unterbreiten. Für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich und unterbreite Ihnen nachfolgend mein Angebot.

 

Das Angebot wird mit Ihrer Gegenzeichnung zusammen mit den in der Anlage beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs­gesell­schaften vom 1. Januar 2024“ („AAB“) zur vertraglichen Grundlage „Vertrag“ zwischen mir („Ralf Lindner“ bzw. mit „steuerlicher Berater“ bezeichnet) und Ihnen (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet). Bei Vertragsannahme durch mich erhalten Sie eine von mir unterzeichnete Fassung für Ihre Unterlagen.

 

1. Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und Vergütung

(a) Leistungspflichten von Ralf Lindner

Der Umfang der von Ralf Lindner zu erbringenden Leistungen und das jeweilige Honorar sind in Anlage 1 niedergelegt.

Die Erbringung der Leistungen wird von mir, Ralf Lindner, Wirtschaftprüfer/Steuerberater (Tel. 0711 253836-0) koordiniert.

 

(b) Leistungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird Ralf Lindner jeweils diejenigen Personen benennen, die von Ralf Lindner Leistungen gemäß diesem Vertrag abrufen können. Zur Zeit ist dies der Auftraggeber persönlich. Von diesen Personen ist der Auftraggeber persönlich für die Koordinierung aller Fragen hinsichtlich der Durchführung dieses Vertrages und die laufende Überwachung aller zu erbringenden Leistungen verantwortlich.

Der Auftraggeber wird Ralf Lindner alle auftragsbezogenen Informationen richtig und voll­ständig zugänglich machen und alle auftragsbezogenen Unwägbarkeiten, die dem Auftraggeber bekannt werden, unverzüglich an Ralf Lindner weitergeben.

 

2. Sonstige steuerberatende Leistungen

Ralf Lindner bietet dem Auftraggeber an, weitere steuerberatende Leistungen, z.B. Ausarbeitung schriftlicher Stellungnahmen, Gutachten u.ä. auf Anforderung durchzuführen. Hinsichtlich solcher sonstiger steuerberatender Leistungen ist Ralf Lindner gerne bereit, Kostenvoranschläge zu machen, sofern Inhalt und Umfang der Tätigkeiten von vornherein bekannt sind und aus­reichende Informationen über den jeweiligen Sachverhalt vorliegen. Ein von Ralf Lindner unter­breiteter Kostenvoranschlag, sei es für Planungs- oder für andere Zwecke, wird nach bestem Wissen abgegeben und bedeutet keine vertragliche Bindung für Ralf Lindner. Er unterliegt den in dem Kostenvoranschlag angegebenen Vorbehalten und Voraussetzungen, sowie dem Vor­behalt sämtlicher außerhalb der Kontrolle von Ralf Lindner stehenden Faktoren. Ralf Lindner wird den Auftraggeber benachrichtigen, wenn es bei vernünftiger Einschätzung offen­kundig ist, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten werden wird.

 

3. Auslagen / Umsatzsteuer

Zusätzlich zu den in Anlage 1 aufgeführten Honoraren berechnet Ralf Lindner Auslagen und Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Als Auslagen gelten insbesondere auftrags­bezogene einzeln zurechenbare Kosten (wie z.B. Reisekosten). Für die Abgeltung der nicht einzeln zurechenbaren Kosten (wie z.B. Porto, Telefon- und Telefaxgebühren, Kuriergebühren und Fotokopien) berechnet Ralf Lindner eine Pauschale nach § 16 StBVV.

 

4. Rechnungen

Ralf Lindner erstellt dem Auftraggeber Abschlagsrechnungen entsprechend dem Arbeits­fort­schritt sowie zeitnahe Schlussrechnungen. Ralf Lindner rechnet über das vereinbarte Pauschalhonorar in vier Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Quartals ab. Alle Rechnungsbeträge lauten auf Euro und sind in dieser Währung zahlbar. Alle Rechnungsbeträge sind 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. Alle Einwände hinsichtlich einer Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung geltend zu machen, wobei alle unstrittigen Beträge am Fällig­keits­datum zahlbar bleiben. Wird eine Rechnung nicht rechtzeitig beglichen, behält sich Ralf Lindner das Recht vor, auf alle über 30 Tage fälligen Beträge Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

 

5. Vertragsdauer und Kündigung

Dieses Angebot wird ab dem Tag der Unterzeichnung durch den Auftraggeber als Vertrag wirksam. Er findet erstmals Anwendung auf die Erstellung des in der Anlage 1 bezeichneten Jahresabschlusses sowie der dazugehörigen Steuererklärungen. Für spätere Zeiträume behalten sich die Parteien eine Anpassung des Vertrags vor. Sollte eine solche von keiner Partei geltend gemacht werden, besteht der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, sofern er nicht gemäß den unten stehenden Bestimmungen von einer Vertragspartei gekündigt wird.

Der Vertrag kann von jeder der Vertragsparteien jederzeit ordentlich bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag kann von einer Vertragspartei außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden, wenn die andere Vertragspartei eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verletzt hat. Im Falle einer andauernden Vertragsverletzung, die geheilt werden kann, gilt das außerordentliche Kündigungs­recht nur dann, wenn die den Vertrag verletzende Partei innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die andere Vertragspartei den vertragsgemäßen Zustand nicht wiederhergestellt hat.

Im Falle der Kündigung durch eine Vertragspartei wird der Auftraggeber Ralf Lindner für alle Leistungen, die Ralf Lindner bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbracht hat, unver­züglich bezahlen sowie für solche zusätzliche Kosten entschädigen, die als Folge der vor­zeitigen Vertragsbeendigung aufgetreten sind (insbesondere hinsichtlich durch Ralf Lindner erteilte Unteraufträge oder hinsichtlich einer unter Umständen erforderlichen Umsetzung von Mitarbeitern). Ralf Lindner wird zumutbare Schritte zur Minderung derartiger Kosten unter­nehmen.

 

6. Geheimhaltung und Interessenkonflikte

Einer Vertragspartei ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei gesetzlich geschützte oder vertrauliche Informationen (insbesondere in Bezug auf einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Zahlungsbeträge), die sie von der anderen Vertragspartei für Zwecke der Erbringung oder Annahme von Leistungen gemäß diesem Vertrag erhalten hat (gemeinschaftlich „Vertrauliche Informationen“), an Dritte weiter­zugeben. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen nur für Zwecke der Erbringung oder Annahme von Leistungen gemäß diesem – oder einem anderen – Vertrag zwischen den Vertragsparteien zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die: (i) all­gemein für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder werden, außer in Folge einer Verletzung der Verpflichtung gemäß dieser Ziffer 6; oder die (ii) eine Vertragspartei von einem Dritten erhält, der keiner Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber der jeweils anderen Vertrags­partei in Bezug auf die Informationen unterliegt; oder (iii) unabhängig von der Leistungs­erbringung nach diesem Vertrag von dem Informationsempfänger entwickelt werden.

Ungeachtet dieser Bestimmung (i) ist jede Vertragspartei berechtigt, vertrauliche Informationen an ihre Rechtsberater oder Versicherungsunternehmen weiterzugeben sowie in dem Umfang, der von einem Gesetz, einem zuständigen Gericht oder einer Staats-, bzw. Aufsichtsbehörde festgelegt wird – offen zu legen, vorausgesetzt, dass – soweit zumutbar – der anderen Partei zumindest 2 Werktage zuvor schriftlich Mitteilung gegeben wurde; und (ii) ist Ralf Lindner berechtigt, Informationen gemäß dieser Ziffer 6 für Zwecke von internen Qualitätskontrollen zu verwenden.

Ralf Lindner ist berechtigt, Leistungen nach diesem Vertrag anderen Mandanten oder poten­tiellen Mandanten als Referenz zu benennen.

Ralf Lindner erbringt auch Leistungen für andere Mandanten und es ist denkbar, dass Ralf Lindner Leistungen für Unternehmen und Organisationen erbringt, die den Auftraggeber als einen Ansatzpunkt eines Interessenkonfliktes ansehen könnte. Obwohl Ralf Lindner Verfahren für die Identifikation solcher Situationen eingerichtet hat, ist es Ralf Lindner nicht möglich, alle Situationen, die bestehen oder sich entwickeln könnten, zu identifizieren. Der Auftraggeber wird daher Ralf Lindner über alle mit den Leistungen zusammenhängende Konflikte, die ihm bewusst werden, benachrichtigen. Wo derartige Konflikte identifiziert werden und Ralf Lindner zu der Auffassung gelangt, dass die Interessen der  durch die Einrichtung geeigneter Vor­kehrungen angemessen geschützt werden können, wird Ralf Lindner mit der  Vor­kehrungen für die Wahrung der Geheimhaltungspflicht und der vollständigen Objektivität der Beratung durch Ralf Lindner diskutieren und abstimmen.

 

7. Beeinträchtigung der Unabhängigkeit

Ralf Lindner ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, mit denen eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit von Ralf Lindner als gesetzlicher oder freiwilliger Abschlussprüfer des Auftraggebers oder von den mit diesem verbundenen Unternehmen verbunden ist oder bei deren Erbringung eine Verletzung berufsrechtlicher Regeln zu befürchten ist.

Ralf Lindner wird dem Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag lediglich Handlungsempfehlungen unter Hinweis auf mögliche Konsequenzen geben. Der Auftraggeber trägt gegenüber den staatlichen Behörden die Verantwortung für die Abgabe ihrer Steuererklärungen; dem Auftraggeber steht hinsichtlich aller Leistungen von Ralf Lindner die inhaltliche Entscheidungskompetenz zu.

 

8. Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und entsprechend Art. 32 Abs. 4 DSGVO Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte Personen personenbezogene Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten.

(2) Verarbeitet und übermittelt der Auftraggeber personenbezogene Daten an den steuerlichen Berater, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Folgt die Berechtigung aus einer Einwilligung des Betroffenen, so stellt der Auftraggeber dem steuerlichen Berater den Nachweis der Einwilligung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung. Der Auftraggeber kann mit dem steuerlichen Berater Maßnahmen zur Datensicherung vereinbaren und es diesem ermöglichen, sich über die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu informieren.

Im Falle eines Verstoßes stellt der Auftraggeber den steuerlichen Berater von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Sofern die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) vorliegen, schließen die Vertragspartner einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

Im Falle der Auftragsverarbeitung gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Der steuerliche Berater verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser Auftragsverarbeitung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den steuerlichen Berater, sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich (»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).
  2. Den steuerlichen Berater treffen im Rahmen der Auftragsverarbeitung die folgenden Pflichten:
  3. Der steuerliche Berater wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz–Grundverordnung (Art. 32 DS-GVO) genügen. Der steuerliche Berater hat technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten. Der steuerliche Berater gewährleistet, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen (Art. 32 Abs. 1 lit. d) DS-GVO).
  4. Der steuerliche Berater gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und andere für den steuerlichen Berater tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der steuerliche Berater, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  5. Der steuerliche Berater nennt dem Auftraggeber einen Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.
  6. Nach Ende des Vertragsverhältnisses kann der Auftraggeber die Übergabe der vertragsgegenständlichen Daten verlangen. Vergütung und Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.
  7. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich der steuerliche Berater den Auftraggeber bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
  8. Den Auftraggeber treffen im Rahmen der Auftragsverarbeitung die folgenden Pflichten:
  9. Der Auftraggeber hat den steuerlichen Berater unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
  10. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, gilt § 7 Abs. 3 Nr. 2e entsprechend.
  11. Der Auftraggeber nennt dem steuerlichen Berater den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.
  12. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung Löschung oder Auskunft an den steuerlichen Berater, wird der steuerliche Berater die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist und leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der steuerliche Berater haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
  13. Der steuerliche Berater weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach.
  14. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Der steuerliche Berater darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Prüfer in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem steuerlichen Berater stehen, hat der steuerliche Berater gegen diesen ein Einspruchsrecht.

Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion darf der steuerliche Berater eine Vergütung verlangen, wenn dies zuvor vereinbart ist. Der Aufwand einer Inspektion ist für den steuerlichen Berater grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Steuererklärungen werden von Ralf Lindner mit Hilfe der Softwareprogramme der DATEV eG erstellt, wobei die betreffenden Mandantendaten im zentralen Rechenzentrum der DATEV eG  abgespeichert werden können. Mit der Unterzeichnung dieses Angebots erklärt sich die  mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

9. Zustimmung zur Übermittlung von Daten im Internet

Ich gehe davon aus, dass ich im Rahmen meiner Tätigkeit für Sie mit Ihnen auch auf elektro­nischem Weg kommunizieren und Informationen, Nachrichten, Daten sowie sonstige Stellung­nahmen über das Internet an Sie übermitteln werde.

Ich weise darauf hin, dass E-Mail-Nachrichten auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt un­beabsichtigt in den Empfangsbereich eines Dritten gelangen können, von Dritten gelesen, ver­ändert, verfälscht werden, verloren gehen oder mit Viren befallen sein können. Wie bei anderen Kommunikationswegen besteht die Gefahr, dass vertrauliches Material irrtümlich fehlgeleitet oder überhaupt nicht zugestellt wird. Aufgrund dieser Risiken, die gleichermaßen bei Ihnen wie bei mir bestehen und eine Vielzahl nicht überschaubarer Folgeprobleme hervorrufen können, möchte ich diesen Kommunikationsweg nur beschreiten, wenn Ihrerseits folgendes Verständnis geteilt wird:

Es liegt in der Verantwortung sowohl des Absenders wie des Empfängers, geeignete Maß­nahmen zum Schutz der Integrität von Daten zu treffen; insbesondere liegt es in der Verant­wortung des Empfängers, etwaige Datei-Anhänge vor dem Öffnen der Dokumente mit geeig­neter Anti-Viren-Software zu überprüfen. Dies gilt entsprechend, wenn die Dateien per Diskette oder einem anderen Datenträger zum Einlesen in den Computer geliefert werden. Sollte aufgrund der Datenübermittlung ein Virus in die Systeme des Empfängers gelangen, wird dieser auf die Geltendmachung einer Haftung für eventuell hieraus entstehende Schäden verzichten. Dies gilt auch für alle anderen Nachteile, die sich aus einer fehlgeschlagenen elektronischen Kommunikation ergeben können.

Wenn Sie oder ein Unternehmen Ihres Konzernverbundes Informationen, Nachrichten oder sonstige Daten über das Internet an mich übermitteln, welche dringlich sind oder Fristen oder Termine enthalten, sind mir solche Schriftstücke zusätzlich per Telefon anzukündigen oder per Fax zu übermitteln, um sicherzustellen, dass ich fristgerecht reagieren kann. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, soweit ich Informationen, Nachrichten oder sonstige Daten über das Internet an Sie oder Unternehmen Ihres Konzernverbundes übermittele, welche dringlich sind oder Fristen oder Termine enthalten.

Sie werden intern mit anderen Unternehmen Ihres Konzernverbundes, mit denen ich auf Ihre Veranlassung hin per elektronischen Medien kommuniziere, vereinbaren, dass dieses Ver­ständ­nis auch von diesen geteilt wird. Sollten mich andere Unternehmen Ihres Konzernverbundes aus den vorgenannten Sachverhalten gleichwohl in Anspruch nehmen, werden Sie mich ent­weder von dahingehenden Ansprüchen freistellen oder in anderer Weise dafür sorgen, dass solche Ansprüche gegen mich nicht verfolgt werden. Sollte ich auf Ihren Wunsch hin mit außen­stehenden Dritten auf elektronischem Weg kommunizieren, wird Ihre Gesellschaft mich ebenfalls von allen Haftungsansprüchen freistellen, die seitens dieses Dritten gegen mich im Zusammenhang mit einer virenbehafteten oder fehlgeschlagenen Datenübermittlung erhoben werden.

 

10. Allgemeines

Für die Durchführung des Auftrages und meine Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, sollen die als Anlage zu diesem Schreiben beigefügten „Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fassung vom 1. Januar 2024 maßgebend sein.

Für mündliche Auskünfte und Ratschläge hafte ich nur insoweit, als diese von mir schriftlich bestätigt werden.

Die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen, Urkunden und Angaben liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

Ralf Lindner behält sich das Recht vor, Bevollmächtigte oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Unterstützung bei der Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen nach diesem Vertrag zu verwenden. Jeder Verweis auf Mitarbeiter von Ralf Lindner in diesem Vertrag umfasst auch die Mitarbeiter solcher Erfüllungsgehilfen. Ralf Lindner bleibt für alle Leistungen, die von Er­füllungs­gehilfen erbracht werden, verantwortlich.

Keine der Vertragsparteien darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten oder sonst darüber verfügen.

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Beseitigung des Schriftformerfordernisses.

Vorbehaltlich Ziffer 6 (Interessenkonflikte) ist Ralf Lindner in seiner Leistungserbringung an andere Mandanten durch keine Bestimmung in diesem Vertrag in irgendeiner Form ein­ge­schränkt.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem von den Vertragsparteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Dieser Vertrag, einschließlich sämtlicher Anlagen und Dokumente, auf die verwiesen wird, bildet eine abschließende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen. Er ersetzt alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Angebote, Korrespondenz oder andere Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.

Für den Fall eines Konfliktes zwischen diesem Angebot und den AAB und allen anderen Doku­menten, die Teil dieses Vertrages sind, hat das Angebot Vorrang.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart.

Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Wirtschaftsprüfer und Ihr Ansprechpartner in meinem Hause werde ich persönlich sein.

Zur Erklärung des Einverständnisses mit diesem Angebot und den beigefügten AAB bitte ich Sie, dieses Angebot durch Ihre Unterschrift an der vorgesehenen Stelle zu bestätigen und unterschrieben an mich zurückzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Lindner

Dipl.-Betriebswirt (BA)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

 

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Anlage 1

Für die laufende Finanzbuchhaltung, laufende Lohnbuchhaltung, die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen orientiere ich mich an dem gesetzlichen Gebührenrahmen für Steuerberater (Steuerberatervergütungsverordnung) und wende diese entsprechend an.

Nach vorläufiger Abschätzung des anfallenden Zeitaufwands gehe ich von folgenden Honoraren für meine einzelnen Tätigkeiten aus. Soweit sich aufgrund des tatsächlichen Zeitaufwands wesentliche Änderungen ergeben, werde ich Sie darüber informieren.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einer Auslagenpauschale nach § 16 StBVV.

1. Laufende Buchführung einschließlich Kontierens der Belege monatliche Vorschusszahlung in Höhe von
1a. Kontrolle laufende Buchführung
2a. Laufende Führung der Lohnkonten nebst Anfertigung der steuerlichen Lohnabrechnun-gen nach vom Auftraggeber erstellten Angaben, je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum
2b. Erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten
3. Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung des Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, soweit erforderlich bzw. Einnahmen-Überschussrechnung) aus den vorgelegten Konten, Unterlagen und Bestandsnachweise unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte
  • Erstellung eines schriftlichen Erläuterungsberichts zum Jahresabschluss
4. Erstellung von Steuererklärungen
  • Handels- und Steuerbilanzentwicklung, soweit erforderlich
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung mit Anlagen, soweit erforderlich
  • Körperschaftsteuererklärung mit Anlagen, soweit erforderlich
  • Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuererklärung mit Anlagen
  • Gewerbesteuer-Zerlegungserklärung, soweit erforderlich
  • Umsatzsteuer-Erklärung mit Anlagen
5. Prüfung von Steuerbescheiden (ohne nach einer Betriebsprüfung geänderte Bescheide)
6. Korrespondenz mit Finanzbehörden bezüglich Steuererklärungen, Stellung von Anträgen (z.B. Anpassung der Vorauszahlungen, Änderungsanträge, Rechtsbehelfe ohne umfangreiche Recherche und mit niedrigem Komplexitätsgrad)
7. Bearbeitung kurzer telefonischer Auskünfte mit einem durchschnittlichen monatlichen Zeitbedarf von 1,5 Stunden. Diese Leistung biete ich für eine zusätzliche Monatspauschale an.

8. Sonstige Sonderarbeiten im Zusammenhang mit der Finanzbuchführung, Lohnbuchführung oder Jahresabschlusserstellung nach Zeitaufwand, zzgl. Auslagen und zzgl. Umsatzsteuer

z.B. Nach- und Nebenarbeiten, Sortieren von Unterlagen und Belegen, Klärung von Belegen, An- und Abmeldung von Arbeitnehmern, Lohnsteuerfragen, Sozialversicherungsfragen, Entgeltbescheinigungen, Erstattungsanträge und andere Hilfeleistungen bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung, Lohnbuchführung und Jahresabschlusserstellung

Ralf Lindner, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Fachkräfte mit der Qualifikation Wirtschaftsprüfer

Fachkräfte mit der Qualifikation Steuerberater oder
Erfahrene Fachkräfte mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung

Erfahrene Fachkräfte mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung

Sonstige Fachkräfte mit weniger als 3 Jahren Berufserfahrung

9. Sonstige Beratungsleistungen nach Zeitaufwand, zzgl. Auslagen und zzgl. Umsatzsteuer

Ralf Lindner, Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Fachkräfte mit der Qualifikation Wirtschaftsprüfer

Fachkräfte mit der Qualifikation Steuerberater oder
Erfahrene Fachkräfte mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung

Erfahrene Fachkräfte mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung

Sonstige Fachkräfte mit weniger als 3 Jahren Berufserfahrung

Anlage 2

Diesem Auftrag sowie allen weiteren Aufträgen, die Sie mir zukünftig erteilen werden, lege ich die als Anlage beigefügten Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach dem Stand vom 1.1.2024 (AAB) zugrunde.
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