Klassische Tätigkeiten

Wir optimieren Ihre Buchhaltung und verbessern Ihre Steuersituation. Ob Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung oder Jahresabschluss: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen.

Wählen Sie

Viel mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung

Der Jahresabschluss ist ein wichtiges Überwachungsinstrument für Unternehmen und dient Verantwortungsträgern als Grundlage für strategische Entscheidungen. Gemeinsam mit einer ausführlichen Bilanzbesprechung und laufenden betriebswirtschaftlichen Analysen bildet dies die Grundlage eines MIS (Management-Informations-System).

Unsere Leistungen im Einzelnen:

 

Jahresabschluss
  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
  • Erstellung von Offenlegungsabschlüssen unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen (§ 326, 327 HGB) inkl. elektronischer Einreichung beim Bundesanzeiger
  • Erstellung der Steuerbilanz mit steuerlichen Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Erstellung der E-Bilanz und elektronische Übermittlung an das Finanzamt
  • Eröffnungs-, Zwischenabschluss-, Auseinandersetzungs-, Umwandlungs- und Liquidationsbilanzen
  • Erstellung des Jahresabschlusses nach IFRS
  • Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Einnahmen- /Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Führen des Anlagenverzeichnisses
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Erstellung des Jahresabschlussberichts
  • Vorschlag des Protokolls der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des gesetzlichen Jahresabschlusses
    und die Verwendung des Jahresergebnisses
  • Mitwirkung an Gesellschafterversammlungen bzw. Mitwirkung an der (schriftlichen) Beschlussfassung
  • Mehrjahresvergleiche
Steuererklärungen
  • Alle Steuererklärungen wie z.B. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung,
  • Kapitalertragsteueranmeldung, Feststellungserklärung, Einkommensteuererklärung
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuerguthaben bzw. -Nachzahlungen
  • Berechnung und Überwachung der Steuervorauszahlungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung und Korrespondenz gegenüber dem Finanzamt
  • Fristenüberwachung

 

Betriebswirtschaftliche Analyse
  • Mehrjahres-Analyse von Bilanz-, Ergebnis- und Unternehmenskennzahlen
  • Grafische Aufbereitung der Veränderungen
  • Benchmarking und Branchenvergleich
  • Ausführlicher Bericht
Bilanzbesprechung
  • Ausführliche Besprechung des Jahresabschlusses
  • Grafische Präsentation des Jahresabschlusses und der
    betriebswirtschaftlichen Analyse
  • Erstellung und Besprechung eines Maßnahmenkatalogs zur
    Unternehmensverbesserung

 

Weitere Dienstleistungen
  • Mitwirkung bei Betriebs- und Außenprüfungen

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche

Unsere Kanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen für jeden Mandantentyp an – ob er die Kontierung und Erfassung von Buchhaltungsbelegen selbst durchführt oder Teilbereiche bzw. die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung an uns übergibt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass dadurch mandantenseitig Ressourcen frei werden, um sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
Zur möglichst effizienten Verarbeitung der Buchhaltungsbelege werden bei Lindner alle Belege digital erfasst und abgelegt. So ist jederzeit ein schneller Zugriff bis auf den Ursprungsbeleg möglich. Belege können auch per Fax oder Datei zugesandt werden, um diese Prozesse weiter zu beschleunigen. Elektronisches Bankbuchen erhöht zusätzlich die Datenqualität und verbessert damit die Aussagekraft der monatlichen Auswertungen.

Im Einzelnen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

 

Finanzbuchhaltung
  • Auswertungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Branchenvergleiche
  • Kostenrechnung
  • Summen- und Saldenliste
  • Offene-Posten-Liste
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Zusammenfassende Meldung

 

Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Auswertungen übrigens auch geschützt per Email.

 

Weitere Dienstleistungen
  • Überprüfung Ihrer Belege auf formale Unstimmigkeiten
  • Anträge und Schriftwechsel mit dem Finanzamt
  • Individuelle Liquiditätsberechnungen und Prognosen für Ihr Unternehmen
  • Beratungshilfe bei Kreditgesprächen mit Ihrer Bank
  • Beratung bei der Finanzierungs-, Liquiditäts- und Vermögensplanung
  • Erstellung statistischer Meldungen
  • Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen
  • Schnittstellen zu anderen EDV-Systemen

 

Lohnbuchhaltung
  • Beantragung einer Betriebsnummer
  • Firmendatenaufnahme und Erfassung
  • Personaldatenaufnahme und Erfassung
  • Einrichtung von Lohnkonten
  • Vorbereitung von Einzugsermächtigungen für Finanzamt und Krankenkassen
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnvorwegberechnungen
  • Betreuung bei Lohnsteuer, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen
  • Spitzenausgleich/Sozialkassen
  • arbeitnehmerbezogene Bescheinigungen

 

Dies sind nur Auszüge aus unserem Dienstleistungsangebot. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Leistungen auf Ihre persönlichen Anforderungen abzustimmen.

Wir finden die optimale Lösung für Sie!

Die Einkommensteuer mit ihren Erhebungsformen Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer beträgt mehr als 1/3 der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Neben der hohen Einnahmenbedeutung für die öffentlichen Haushalte werden diese Mittel durch den Gesetzgeber offensiv für Lenkungszwecke eingesetzt, z.B. für die Förderung bestimmter Zukunftsinvestitionen. Dies ist einer der Gründe für das hoch komplexe und stetig im Wandel befindliche Steuerrecht in Deutschland.

Um so wichtiger ist es, Ihre steuerliche Situation laufend zu überwachen, um die besten Ideen für eine Optimierung Ihrer persönlichen Steuerbelastung zu entwickeln. Wir legen höchsten Wert auf dauerhafte Mandantenbeziehungen und eine kontinuierliche Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse. Die Entwicklung von Lösungs- und Verbesserungsalternativen und die steuerliche Begleitung der Durchführung dient der Erreichung dieses Ziels.

Unsere Leistungen im Einzelnen

 

  • Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung inklusive aller Anlagen
  • Ermittlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen
  • Auswahl der bestmöglichen Veranlagungsform
  • Berücksichtigung von Kindern und damit zusammenhängender Kosten
  • Prüfung Realsplitting bei Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehepartner
  • Lohnsteuerermäßigungsantrag
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuerguthaben bzw. –nachzahlungen
  • Berechnung und Überwachung der Steuervorauszahlungen
  • Prüfung der erlassenen Steuerbescheide
  • Vertretung bei Einspruchs- und Klageverfahren
  • Übernahme der Korrespondenz und Vertretung gegenüber dem Finanzamt

 

Wir betreuen Sie vorausschauend und individuell

Der Eintritt in den dritten Lebensabschnitt, den Ruhestand, wird von vielen Unternehmern im privaten Bereich geplant. Doch die Fragen zur Unternehmensnachfolge sind von vielen emotionalen Gesichtspunkten geprägt, welche die Entscheidungen erschweren. So werden notwendige Entscheidungen häufig zu spät getroffen, obwohl die Frage der Nachfolgeregelung für das Unternehmen von existentieller Bedeutung ist.

Für die erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens sind Aspekte wie Erbverteilungen und Ausgleichszahlungen zwischen Erben frühzeitig zu bedenken.

Wir helfen Ihnen, hierbei die gesellschaftsrechtlichen Fragen ebenso wie die steuerlichen Fragen optimal zu durchleuchten und rechtzeitig die erforderlichen Schritte einzuleiten – um beispielsweise die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.

Erbschafts- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt und eng miteinander verwandt. Ihnen unterliegen Erbschaften, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und zum Teil auch Stiftungsvermögen.

Welche Möglichkeiten für Sie am günstigsten sind, besprechen wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

/ Jahresabschluss

Viel mehr als die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung

Der Jahresabschluss ist ein wichtiges Überwachungsinstrument für Unternehmen und dient Verantwortungsträgern als Grundlage für strategische Entscheidungen. Gemeinsam mit einer ausführlichen Bilanzbesprechung und laufenden betriebswirtschaftlichen Analysen bildet dies die Grundlage eines MIS (Management-Informations-System).

Unsere Leistungen im Einzelnen:

 

Jahresabschluss
  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
  • Erstellung von Offenlegungsabschlüssen unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen (§ 326, 327 HGB) inkl. elektronischer Einreichung beim Bundesanzeiger
  • Erstellung der Steuerbilanz mit steuerlichen Ergänzungs- und Sonderbilanzen
  • Erstellung der E-Bilanz und elektronische Übermittlung an das Finanzamt
  • Eröffnungs-, Zwischenabschluss-, Auseinandersetzungs-, Umwandlungs- und Liquidationsbilanzen
  • Erstellung des Jahresabschlusses nach IFRS
  • Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Einnahmen- /Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Führen des Anlagenverzeichnisses
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Erstellung des Jahresabschlussberichts
  • Vorschlag des Protokolls der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des gesetzlichen Jahresabschlusses
    und die Verwendung des Jahresergebnisses
  • Mitwirkung an Gesellschafterversammlungen bzw. Mitwirkung an der (schriftlichen) Beschlussfassung
  • Mehrjahresvergleiche
Steuererklärungen
  • Alle Steuererklärungen wie z.B. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung,
  • Kapitalertragsteueranmeldung, Feststellungserklärung, Einkommensteuererklärung
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuerguthaben bzw. -Nachzahlungen
  • Berechnung und Überwachung der Steuervorauszahlungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung und Korrespondenz gegenüber dem Finanzamt
  • Fristenüberwachung

 

Betriebswirtschaftliche Analyse
  • Mehrjahres-Analyse von Bilanz-, Ergebnis- und Unternehmenskennzahlen
  • Grafische Aufbereitung der Veränderungen
  • Benchmarking und Branchenvergleich
  • Ausführlicher Bericht
Bilanzbesprechung
  • Ausführliche Besprechung des Jahresabschlusses
  • Grafische Präsentation des Jahresabschlusses und der
    betriebswirtschaftlichen Analyse
  • Erstellung und Besprechung eines Maßnahmenkatalogs zur
    Unternehmensverbesserung

 

Weitere Dienstleistungen
  • Mitwirkung bei Betriebs- und Außenprüfungen
/ Finanz- und Lohnbuchhaltung

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche

Unsere Kanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen für jeden Mandantentyp an – ob er die Kontierung und Erfassung von Buchhaltungsbelegen selbst durchführt oder Teilbereiche bzw. die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung an uns übergibt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass dadurch mandantenseitig Ressourcen frei werden, um sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
Zur möglichst effizienten Verarbeitung der Buchhaltungsbelege werden bei Lindner alle Belege digital erfasst und abgelegt. So ist jederzeit ein schneller Zugriff bis auf den Ursprungsbeleg möglich. Belege können auch per Fax oder Datei zugesandt werden, um diese Prozesse weiter zu beschleunigen. Elektronisches Bankbuchen erhöht zusätzlich die Datenqualität und verbessert damit die Aussagekraft der monatlichen Auswertungen.

Im Einzelnen bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

 

Finanzbuchhaltung
  • Auswertungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Branchenvergleiche
  • Kostenrechnung
  • Summen- und Saldenliste
  • Offene-Posten-Liste
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Zusammenfassende Meldung

 

Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Auswertungen übrigens auch geschützt per Email.

 

Weitere Dienstleistungen
  • Überprüfung Ihrer Belege auf formale Unstimmigkeiten
  • Anträge und Schriftwechsel mit dem Finanzamt
  • Individuelle Liquiditätsberechnungen und Prognosen für Ihr Unternehmen
  • Beratungshilfe bei Kreditgesprächen mit Ihrer Bank
  • Beratung bei der Finanzierungs-, Liquiditäts- und Vermögensplanung
  • Erstellung statistischer Meldungen
  • Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen
  • Schnittstellen zu anderen EDV-Systemen

 

Lohnbuchhaltung
  • Beantragung einer Betriebsnummer
  • Firmendatenaufnahme und Erfassung
  • Personaldatenaufnahme und Erfassung
  • Einrichtung von Lohnkonten
  • Vorbereitung von Einzugsermächtigungen für Finanzamt und Krankenkassen
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Lohnvorwegberechnungen
  • Betreuung bei Lohnsteuer, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen
  • Spitzenausgleich/Sozialkassen
  • arbeitnehmerbezogene Bescheinigungen

 

Dies sind nur Auszüge aus unserem Dienstleistungsangebot. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Leistungen auf Ihre persönlichen Anforderungen abzustimmen.

/ Einkommensteuer-Service von Lindner

Wir finden die optimale Lösung für Sie!

Die Einkommensteuer mit ihren Erhebungsformen Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer beträgt mehr als 1/3 der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Neben der hohen Einnahmenbedeutung für die öffentlichen Haushalte werden diese Mittel durch den Gesetzgeber offensiv für Lenkungszwecke eingesetzt, z.B. für die Förderung bestimmter Zukunftsinvestitionen. Dies ist einer der Gründe für das hoch komplexe und stetig im Wandel befindliche Steuerrecht in Deutschland.

Um so wichtiger ist es, Ihre steuerliche Situation laufend zu überwachen, um die besten Ideen für eine Optimierung Ihrer persönlichen Steuerbelastung zu entwickeln. Wir legen höchsten Wert auf dauerhafte Mandantenbeziehungen und eine kontinuierliche Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse. Die Entwicklung von Lösungs- und Verbesserungsalternativen und die steuerliche Begleitung der Durchführung dient der Erreichung dieses Ziels.

Unsere Leistungen im Einzelnen

 

  • Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung inklusive aller Anlagen
  • Ermittlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen
  • Auswahl der bestmöglichen Veranlagungsform
  • Berücksichtigung von Kindern und damit zusammenhängender Kosten
  • Prüfung Realsplitting bei Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehepartner
  • Lohnsteuerermäßigungsantrag
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuerguthaben bzw. –nachzahlungen
  • Berechnung und Überwachung der Steuervorauszahlungen
  • Prüfung der erlassenen Steuerbescheide
  • Vertretung bei Einspruchs- und Klageverfahren
  • Übernahme der Korrespondenz und Vertretung gegenüber dem Finanzamt

 

/ Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer

Wir betreuen Sie vorausschauend und individuell

Der Eintritt in den dritten Lebensabschnitt, den Ruhestand, wird von vielen Unternehmern im privaten Bereich geplant. Doch die Fragen zur Unternehmensnachfolge sind von vielen emotionalen Gesichtspunkten geprägt, welche die Entscheidungen erschweren. So werden notwendige Entscheidungen häufig zu spät getroffen, obwohl die Frage der Nachfolgeregelung für das Unternehmen von existentieller Bedeutung ist.

Für die erfolgreiche Fortführung eines Unternehmens sind Aspekte wie Erbverteilungen und Ausgleichszahlungen zwischen Erben frühzeitig zu bedenken.

Wir helfen Ihnen, hierbei die gesellschaftsrechtlichen Fragen ebenso wie die steuerlichen Fragen optimal zu durchleuchten und rechtzeitig die erforderlichen Schritte einzuleiten – um beispielsweise die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren.

Erbschafts- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt und eng miteinander verwandt. Ihnen unterliegen Erbschaften, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und zum Teil auch Stiftungsvermögen.

Welche Möglichkeiten für Sie am günstigsten sind, besprechen wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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